Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Espera Safety

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma ESpera Safety, mit Sitz in Diedorf, (im Folgenden "Auftragnehmer") und ihren Kunden (im Folgenden "Auftraggeber") im Bereich der Beratung, Schulung und Kontrolle von Rauchmeldern und Sprinkleranlagen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Leistungsumfang und Auftragserteilung

  1.  Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in den Bereichen:

       a) Beratung: Individuelle Beratung zu gesetzlichen Anforderungen, technischer Umsetzung und Wartung von 

           Brandschutzanlagen.

       b) Schulung: Durchführung von Schulungen für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Betreiber von

            Anlagen zur ordnungsgemäßen Nutzung und Wartung.

       c) Kontrolle und Wartung: Regelmäßige Inspektion und Wartung von Rauchmeldern und Sprinkleranlagen gemäß den

           geltenden Normen und Herstellerangaben.

 2.  Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftliches Angebot des Auftragnehmers annimmt oder der

      Auftragnehmer eine schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers bestätigt.

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1.  Die Vergütung erfolgt auf Basis des vereinbarten Angebots. Alle Preise sind in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
  2. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
  3. Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen vereinbart werden.

 

§ 4 Termine und Durchführung

  1.  Vereinbarte Termine werden pünktlich eingehalten. Sollte es zu einer unvorhergesehenen Verzögerung kommen, wird der Auftraggeber umgehend informiert. 
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, einen ungehinderten Zugang zu den zu prüfenden Anlagen zu gewährleisten.

 

§ 5 Haftung und Gewährleistung

  1.  Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. 
  2. Bei Mängeln an der erbrachten Dienstleistung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen.

 

§ 6 Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt werdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

 

§ 7 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

  1.  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Augsburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit!